Wen die Nachhaltigkeitsberichterstattung genau betrifft.
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Nachhaltigkeit
Unternehmensreporting
«An seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung für die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) eröffnet. Darin schlägt er strengere Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Konkret will er künftig rund 3500 Unternehmen verpflichten, über ihre Risiken in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen zu berichten. Analog zur EU sollen auch in der Schweiz neben den Publikumsgesellschaften Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, CHF 25 Mio. Bilanzsumme und CHF 50 Mio. Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet werden. Allerdings nur, wenn sie zwei von drei Schwellen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen. Heute gilt diese Pflicht erst ab 500 Mitarbeitenden, CHF 20 Mio. Bilanzsumme und CHF 40 Mio. Umsatz. Das trifft auf rund 300 Unternehmen zu. Ausserdem soll die Berichterstattung in Zukunft durch ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle überprüft werden.»
Schweizer Unternehmen mit grossen und oder börsennotierten Tochtergesellschaften in der EU fallen direkt unter die CSRD-Vorschriften. Ab 2028 werden auch Schweizer Unternehmen mit mehr als 150 Mio. EUR Umsatz und einem CSRD-pflichtigen EU-Tochterunternehmen oder einer EU-Niederlassung mit mehr als 40 Mio. EUR Umsatz betroffen sein.
Auch wenn sie aktuell nicht direkt den EU-Regulierungen unterworfen sind, müssen sich Schweizer Unternehmen insgesamt mit den CSRD- und ESRS-Anforderungen auseinandersetzen. Einerseits, um wettbewerbsfähig zu bleiben und andererseits, um zukünftige regulatorische Entwicklungen in der Schweiz schon heute zu antizipieren.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in der Unternehmensorganisation oft eine abteilungsübergreifende Aufgabe. Je nach Unternehmen ist die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte der Finanz-, der Nachhaltigkeits-, der Kommunikationsabteilung oder in einem speziell dafür eingerichteten Team zugeordnet. Die Komplexität der Berichterstattung, die Fülle an Informationen und die Interpretation von Standards stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist ein spezifisches Fachwissen, sowie eine enge Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen gefragt.
Im Rahmen der Nachweispflicht fordern grosse Unternehmen zunehmend umfassende Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Zulieferern, insbesondere von KMU. Viele KMU stehen dabei vor erheblichen Herausforderungen. Häufig fehlen ihnen die nötigen Ressourcen oder das Fachwissen zur Erfassung der erforderlichen Daten. Mit den fehlenden Kompetenzen entsteht in Zukunft eine deutliche Einschränkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Um solchen Situationen zu begegnen, haben grosse Unternehmen die Wahl zwischen mehreren Optionen: Sie bieten ihren Zulieferern Unterstützung bei der Datenerfassung an, setzen auf schrittweise Verbesserungen oder müssen als letzte Option alternative Zulieferer in Betracht ziehen. Letzteres kann der Fall werden, falls keine Fortschritte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung des jeweiligen KMU erzielt werden. Kurz gesagt: Die Auswirkungen der ESG-Offenlegung sind nicht nur für grosse Unternehmen, sondern auch für KMU zukunftsentscheidend.
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Anmerkung zur Artikelserie:
Das war Artikel Nr. 2 der über die aktuellen Regeln der ESG-Offenlegung informiert und welche Unternehmen es in der Schweiz konkret betrifft.
Artikel Nr. 1 gibt grundsätzliche Einblicke in die ESG-Offenlegung und die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht. Lesen Sie ihn hier.
Artikel Nr. 3 beantwortet die wichtigsten Fragen, wie sich Unternehmen schon heute auf die Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht vorbereiten können.